Durch einen Bundesratsbeschluss vom 29.11.2019 wurde dem Antrag des DHBV e.V. stattgegeben das Holz- und Bautenschutzgewerbe in die Anlage B1 „Zulassungsfreie Handwerke“ der Gewerbe der Handwerksordnung aufzunehmen.
Hierdurch ändert sich die Bezeichnung von Holz- und Bautenschutzgewerbe in
Holz- und Bautenschützer-Handwer k (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 54).Seit November 2012 ist der Holz- und Bautenschutz offiziell Meisterberuf. Seit Einführung der Handwerksordnung ist das der erste neue Meistertitel im Bauhandwerk.
Bastian Biebl hat im September 2019 die zweijährige Ausbildung zum MEISTER im Holz & Bautenschutz begonnen. Diese findet berufsbegleitend im Blockuntericht an der Akademie der Handwerkskammer Düsseldorf statt. Eine Woche im Monat ist er dadurch nur eingeschränkt erreichbar, E-Mails werden trotzdem regelmäßig bearbeitet.